PAK – drei Buchstaben, hinter denen sich ein ernstes Problem verbirgt. Denn einzelne Vertreter der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe sind krebserzeugend. ÖKO-TEST beispielsweise findet diese Schadstoffe immer wieder in den verschiedensten Alltagsprodukten. Die Palette reicht von Kinderzahnbürsten über Beißringe, Wickelauflagen, Gummistiefel, Spielzeug, Fahrradkindersitze, Laufräder und Matschhosen bis hin zu Haartrocknern, Damensneakers, Freizeitsandalen, Pulsmessern, PVC-Bodenbelägen und Radiergummis. Das Frankfurter Verbrauchermagazin fordert deshalb schon lange ein Verbot dieser gefährlichen Schadstoffe.
Nun macht sich Deutschland dafür in der Europäischen Union stark. In einem so genannten Beschränkungsdossier hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Umweltbundesamt (UBA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammengetragen, warum die Stoffe so schnell wie möglich verboten werden sollten. In dem Dossier, deren Auftraggeber Bundesverbraucherschutz- und Bundesumweltministerium sind, wird unter anderem auf verschiedene Testergebnisse von ÖKO-TEST Bezug genommen.
Acht Kandidaten aus der Gruppe der PAK sollen nun ganz allgemein in Verbraucherprodukten verboten werden. Das heißt: Es dürfen nicht mehr als jeweils 0,2 Milligramm der genannten PAK pro Kilogramm etwa in Schuhen, Sportartikeln und Wasserspielzeug nachgewiesen werden. Das Verbot soll ausdrücklich für Verbraucherprodukte gelten und auf einer Regelung im Chemikaliengesetz fußen, die erst im Sommer 2009 in Kraft getreten ist: Nach Absatz 2 Artikel 68 der so genannten Reach-Verordnung dürfen Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 und 2 eingestuft sind, in Verbraucherprodukten über Grenzwerte oder aber über ein Verbot reglementiert werden. Allerdings ist nur die EU-Kommission berechtigt, ein solches Beschränkungsverfahren in Gang zu bringen. Der besagte Artikel ermöglicht es sogar, das Verbotsverfahren innerhalb von wenigen Monaten durchzuziehen. Dagegen dauern normale Beschränkungsverfahren in der Regel mehrere Jahre.
Auf der ÖKO-TEST-Webseite gibt es unter http://presse.oekotest.de/presse/PAK-22-07-2010.pdf eine Liste mit allen Produkten veröffentlicht, in denen die Labors PAK gefunden haben.
Krebserregende PAK sollen verboten werden
Behörden beziehen sich auf ÖKO-TEST-Untersuchungen
PAK – drei Buchstaben, hinter denen sich ein ernstes Problem verbirgt. Denn einzelne Vertreter der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe sind krebserzeugend. ÖKO-TEST findet diese Schadstoffe immer wieder in den verschiedensten Alltagsprodukten. Die Palette reicht von Kinderzahnbürsten über Beißringe, Wickelauflagen, Gummistiefel, Spielzeug, Fahrradkindersitze, Laufräder und Matschhosen bis hin zu Haartrocknern, Damensneakers, Freizeitsandalen, Pulsmessern, PVC-Bodenbelägen und Radiergummis. Das Frankfurter Verbrauchermagazin fordert deshalb schon lange ein Verbot dieser gefährlichen Schadstoffe.
Nun macht sich Deutschland dafür in der Europäischen Union stark. In einem so genannten Beschränkungsdossier hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Umweltbundesamt (UBA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammengetragen, warum die Stoffe so schnell wie möglich verboten werden sollten. In dem Dossier, deren Auftraggeber Bundesverbraucherschutz- und Bundesumweltministerium sind, wird unter anderem auf verschiedene Testergebnisse von ÖKO-TEST Bezug genommen.
Acht Kandidaten aus der Gruppe der PAK sollen nun ganz allgemein in Verbraucherprodukten verboten werden. Das heißt: Es dürfen nicht mehr als jeweils 0,2 Milligramm der genannten PAK pro Kilogramm etwa in Schuhen, Sportartikeln und Wasserspielzeug nachgewiesen werden. Das Verbot soll ausdrücklich für Verbraucherprodukte gelten und auf einer Regelung im Chemikaliengesetz, die erst im Sommer 2009 in Kraft getreten ist, fußen. Nach Absatz 2 Artikel 68 der so genannten Reach-Verordnung dürfen Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 und 2 eingestuft sind, in Verbraucherprodukten über Grenzwerte oder aber über ein Verbot reglementiert werden. Allerdings ist nur die EU-Kommission berechtigt, ein solches Beschränkungsverfahren in Gang zu bringen. Der besagte Artikel ermöglicht es sogar, das Verbotsverfahren innerhalb von wenigen Monaten durchzuziehen. Dagegen dauern normale Beschränkungsverfahren in der Regel mehrere Jahre.
Dass die deutschen Behörden nun beispielhaft ein solches Verfahren in Gang bringen, ist auch auf die jahrelange Kritik von ÖKO-TEST zurückzuführen. Jürgen Stellpflug, Chefredakteur des Frankfurter Verbrauchermagazins, erklärt: „Wir haben immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass PAK-verseuchte Produkte völlig vermeidbar sind, da alternative Materialien längst auf dem Markt erhältlich sind.“
Auf der ÖKO-TEST-Webseite (http://presse.oekotest.de/presse/PAK-22-07-2010.pdf) hat das Verbrauchermagazin eine Liste mit allen Produkten veröffentlicht, in denen die Labors PAK gefunden haben.
Die Bundesregierung will nach Abschluss und Auswertung eines Pilotprojekts prüfen, ob der Zoll auf Großbaustellen dauerhaft präsent sein soll, um stärker gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (17/2311) auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2038) heißt, sind Bedienstete der ”Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ derzeit täglich im Schichtbetrieb auf der Baustelle des Kohlekraftwerks Neurath tätig. Nach dem Abschluss des Projekts werde darüber entschieden, ob auch andere Baustellen für eine Dauerpräsenz geeignet seien. Die Alternative einer dauerhaft hohen Prüfintensität ohne dauerhafte Präsenz werde derzeit auf der Baustelle des Flughafens Berlin-Brandenburg International ausprobiert.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden 2009 wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Bereich des Baugewerbes 7.543 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 13.036 wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Es seien Geldbußen in Höhe von 34,9 Millionen Euro festgesetzt worden.
siehe auch:
Wer sich für ein Haus in Massivbauweise (Mauerwerk) entscheidet, muss bei den verschiedenen Baustoffen gut abwägen zwischen Wärmedämmung sowie Brand- und Schallschutz. TÜV SÜD hat sich eine Meinung gebildet und fasst die Vor- und Nachteile der Materialien zusammen.
Ziegel haben sehr gute Wärmedämmeigenschaften, bieten aber schlechteren Schallschutz. Es gibt aber auch Spezialausführungen (und z.B. das statisch belastbare Wandlager ‘Tromur’ von Schöck), die diesen Nachteil ausgleichen. Porenbetonsteine - landläufig unter Markennamen wie Ytong oder Porit bekannt – können Ziegel bei der Wärmedämmung sogar noch übertrumpfen, haben aber ebenfalls Schwächen beim Schallschutz. Beim Verputzen gilt in beiden Fällen: Möglichst mit einer Gewebeeinlage arbeiten, um spätere Risse zu vermeiden. Separate Wärmedämmung (Stichwort: Wärmedämmverbundsystem, WDVS) ist notwendig, wenn ein Bauherr mit Kalksandsteinen arbeitet. Die besondere Stärke dieses Materials ist der Schall- und Brandschutz. Für den Massivbau gibt es darüber hinaus auch weitere Systeme, zum Beispiel aus Blähton. Das Prinzip: Ein wärmedämmender Kern ist von einer harten Schale ummantelt. Die Steine können direkt verputzt werden und sind sehr robust – auch gegen Hagelschlag oder Spechtlöcher.
Einen ausführlicheren Beitrag zum Thema Massivbau gibt es in der aktuellen Ausgabe des TÜV SÜD-Newsletters Bauen&Wohnen. Dieser kann kostenlos heruntergeladen werden unter
www.tuev-sued.de/tuev_sued_konzern/presse/service-_und_magazinthemen
Wenn das Treppenhaus dringend einen neuen Anstrich benötigt, der Winter dem Rasen zu sehr zugesetzt hat oder der Dachboden entrümpelt werden muss, ist viel Arbeit angesagt. Wer solche Arbeiten lieber einem Fachmann überlassen will, kann bei Handwerker-Börsen im Internet fündig werden. COMPUTERBILD hat fünf Anbieter getestet (Heft 12/2010, jetzt im Handel).
Sie heißen …
… und funktionieren alle nach demselben Prinzip: Privatleute stellen in den Online-Handwerker-Börsen gratis einen Auftrag ein und nennen den Preis, den sie dafür zahlen möchten - egal ob Kleiderschrank aufbauen, Zimmer renovieren, Fenster putzen oder Herd anschließen. Fachbetriebe, selbstständige Handwerker oder auch talentierte Privatleute können dann diesen Preis unterbieten oder ein höheres Gegenangebot abgeben. Nach Ende der Ausschreibung sucht sich der Auftraggeber einen beliebigen Bieter nach Preis oder Qualifikation aus oder vergibt den Auftrag gar nicht. Wird der Auftrag erteilt, zahlt der Auftragnehmer meist eine Provision an den Betreiber der Handwerker-Börse.
Der Test zeigte: Wer den Zuschlag im Internet erteilt, spart mitunter kräftig. COMPUTERBILD verglich die abgegebenen Gebote mit Kostenvoranschlägen von Handwerksbetrieben aus der Nähe des jeweiligen Ausführungsortes. In neun von zehn Fällen war das niedrigste Gebot im Internet günstiger als der Handwerker um die Ecke. So verlangte ein örtlicher Betrieb mehr als 1500 Euro für Umzugsarbeiten, bei Blauarbeit hätte der Auftraggeber dafür nur 650 Euro bezahlt – eine Ersparnis von 58 Prozent. Sogar 79 Prozent Ersparnis wären bei dieser Handwerker-Börse für eine Installation von Steckdosen und Schaltern möglich gewesen (120 Euro statt rund 571 Euro).
Testsieger mit der Gesamtnote 1,96 wurde MyHammer. Auf fast alle der zehn eingestellten Testaufträge gab es mindestens drei Gebote. Bei der zweitplatzierten Handwerker-Börse Blauarbeit (2,41) waren die Gebote nicht so zahlreich, dafür etwas günstiger. Wegen zu geringer Bieter-Aktivitäten und unverschlüsselter Datenübertragung bei der Registrierung oder beim Anmelden auf der Internetseite wurden Jobdoo, Undertool und Work5 auf “mangelhaft” abgewertet.
Ob die Handwerker aus dem Internet auch qualitativ gute Arbeit leisten, hat COMPUTERBILD mit Stichproben in der Praxis überprüft. Fazit: Alle Auftragnehmer erschienen pünktlich und erledigten ihre jeweilige Arbeit zur vollen Zufriedenheit. Voraussetzung ist aber immer eine detaillierte Beschreibung der zu erledigenden Tätigkeiten. Andernfalls kann es zu Missverständnissen zwischen Auftraggeber und Handwerker kommen – im schlimmsten Fall wird die Arbeit nicht vollständig ausgeführt oder teurer.
COMPUTERBILD-Tipp: Handwerker-Börsen sind ideal für mittelgroße Aufträge im Wert von ein paar hundert Euro. Vorsicht: Bei allen Portalen bis auf Blauarbeit muss sich der Auftraggeber innerhalb einer “Prüffrist” entscheiden. Sonst verfällt der Auftrag oder geht automatisch an den günstigsten Bieter.