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Archiv für die Kategorie ‘Bautechnik’

Krebserregende PAK sollen verboten werden

PAK – drei Buchstaben, hinter denen sich ein ernstes Problem verbirgt. Denn einzelne Vertreter der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe sind krebserzeugend. ÖKO-TEST beispielsweise findet diese Schadstoffe immer wieder in den verschiedensten Alltagsprodukten. Die Palette reicht von Kinderzahnbürsten über Beißringe, Wickelauflagen, Gummistiefel, Spielzeug, Fahrradkindersitze, Laufräder und Matschhosen bis hin zu Haartrocknern, Damensneakers, Freizeitsandalen, Pulsmessern, PVC-Bodenbelägen und Radiergummis. Das Frankfurter Verbrauchermagazin fordert deshalb schon lange ein Verbot dieser gefährlichen Schadstoffe.

Nun macht sich Deutschland dafür in der Europäischen Union stark. In einem so genannten Beschränkungsdossier hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Umweltbundesamt (UBA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammengetragen, warum die Stoffe so schnell wie möglich verboten werden sollten. In dem Dossier, deren Auftraggeber Bundesverbraucherschutz- und Bundesumweltministerium sind, wird unter anderem auf verschiedene Testergebnisse von ÖKO-TEST Bezug genommen.

Acht Kandidaten aus der Gruppe der PAK sollen nun ganz allgemein in Verbraucherprodukten verboten werden. Das heißt: Es dürfen nicht mehr als jeweils 0,2 Milligramm der genannten PAK pro Kilogramm etwa in Schuhen, Sportartikeln und Wasserspielzeug nachgewiesen werden. Das Verbot soll ausdrücklich für Verbraucherprodukte gelten und auf einer Regelung im Chemikaliengesetz fußen, die erst im Sommer 2009 in Kraft getreten ist: Nach Absatz 2 Artikel 68 der so genannten Reach-Verordnung dürfen Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 und 2 eingestuft sind, in Verbraucherprodukten über Grenzwerte oder aber über ein Verbot reglementiert werden. Allerdings ist nur die EU-Kommission berechtigt, ein solches Beschränkungsverfahren in Gang zu bringen. Der besagte Artikel ermöglicht es sogar, das Verbotsverfahren innerhalb von wenigen Monaten durchzuziehen. Dagegen dauern normale Beschränkungsverfahren in der Regel mehrere Jahre.

Auf der ÖKO-TEST-Webseite gibt es unter http://presse.oekotest.de/presse/PAK-22-07-2010.pdf eine Liste mit allen Produkten veröffentlicht, in denen die Labors PAK gefunden haben.

Krebserregende PAK sollen verboten werden

Behörden beziehen sich auf ÖKO-TEST-Untersuchungen

PAK – drei Buchstaben, hinter denen sich ein ernstes Problem verbirgt. Denn einzelne Vertreter der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe sind krebserzeugend. ÖKO-TEST findet diese Schadstoffe immer wieder in den verschiedensten Alltagsprodukten. Die Palette reicht von Kinderzahnbürsten über Beißringe, Wickelauflagen, Gummistiefel, Spielzeug, Fahrradkindersitze, Laufräder und Matschhosen bis hin zu Haartrocknern, Damensneakers, Freizeitsandalen, Pulsmessern, PVC-Bodenbelägen und Radiergummis. Das Frankfurter Verbrauchermagazin fordert deshalb schon lange ein Verbot dieser gefährlichen Schadstoffe.

Nun macht sich Deutschland dafür in der Europäischen Union stark. In einem so genannten Beschränkungsdossier hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Umweltbundesamt (UBA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammengetragen, warum die Stoffe so schnell wie möglich verboten werden sollten. In dem Dossier, deren Auftraggeber Bundesverbraucherschutz- und Bundesumweltministerium sind, wird unter anderem auf verschiedene Testergebnisse von ÖKO-TEST Bezug genommen.

Acht Kandidaten aus der Gruppe der PAK sollen nun ganz allgemein in Verbraucherprodukten verboten werden. Das heißt: Es dürfen nicht mehr als jeweils 0,2 Milligramm der genannten PAK pro Kilogramm etwa in Schuhen, Sportartikeln und Wasserspielzeug nachgewiesen werden. Das Verbot soll ausdrücklich für Verbraucherprodukte gelten und auf einer Regelung im Chemikaliengesetz, die erst im Sommer 2009 in Kraft getreten ist, fußen. Nach Absatz 2 Artikel 68 der so genannten Reach-Verordnung dürfen Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 und 2 eingestuft sind, in Verbraucherprodukten über Grenzwerte oder aber über ein Verbot reglementiert werden. Allerdings ist nur die EU-Kommission berechtigt, ein solches Beschränkungsverfahren in Gang zu bringen. Der besagte Artikel ermöglicht es sogar, das Verbotsverfahren innerhalb von wenigen Monaten durchzuziehen. Dagegen dauern normale Beschränkungsverfahren in der Regel mehrere Jahre.

Dass die deutschen Behörden nun beispielhaft ein solches Verfahren in Gang bringen, ist auch auf die jahrelange Kritik von ÖKO-TEST zurückzuführen. Jürgen Stellpflug, Chefredakteur des Frankfurter Verbrauchermagazins, erklärt: „Wir haben immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass PAK-verseuchte Produkte völlig vermeidbar sind, da alternative Materialien längst auf dem Markt erhältlich sind.“

Auf der ÖKO-TEST-Webseite (http://presse.oekotest.de/presse/PAK-22-07-2010.pdf) hat das Verbrauchermagazin eine Liste mit allen Produkten veröffentlicht, in denen die Labors PAK gefunden haben.

TÜV SÜD-Newsletter: Welcher Mauerstein ist der Richtige?

Wer sich für ein Haus in Massivbauweise (Mauerwerk) entscheidet, muss bei den verschiedenen Baustoffen gut abwägen zwischen Wärmedämmung sowie Brand- und Schallschutz. TÜV SÜD hat sich eine Meinung gebildet und fasst die Vor- und Nachteile der Materialien zusammen.

Ziegel haben sehr gute Wärmedämmeigenschaften, bieten aber schlechteren Schallschutz. Es gibt aber auch Spezialausführungen (und z.B. das statisch belastbare Wandlager ‘Tromur’ von Schöck), die diesen Nachteil ausgleichen. Porenbetonsteine - landläufig unter Markennamen wie Ytong oder Porit bekannt – können Ziegel bei der Wärmedämmung sogar noch übertrumpfen, haben aber ebenfalls Schwächen beim Schallschutz. Beim Verputzen gilt in beiden Fällen: Möglichst mit einer Gewebeeinlage arbeiten, um spätere Risse zu vermeiden. Separate Wärmedämmung (Stichwort: Wärmedämmverbundsystem, WDVS) ist notwendig, wenn ein Bauherr mit Kalksandsteinen arbeitet. Die besondere Stärke dieses Materials ist der Schall- und Brandschutz. Für den Massivbau gibt es darüber hinaus auch weitere Systeme, zum Beispiel aus Blähton. Das Prinzip: Ein wärmedämmender Kern ist von einer harten Schale ummantelt. Die Steine können direkt verputzt werden und sind sehr robust – auch gegen Hagelschlag oder Spechtlöcher.

Einen ausführlicheren Beitrag zum Thema Massivbau gibt es in der aktuellen Ausgabe des TÜV SÜD-Newsletters Bauen&Wohnen. Dieser kann kostenlos heruntergeladen werden unter
www.tuev-sued.de/tuev_sued_konzern/presse/service-_und_magazinthemen

Kategorien:Bautechnik, Test

Rissbildung wegen oder durch zu hohe solare Aufheizung der Fassade?

Von Relius (eine BASF-Tochter) gibt es mit “Cool Colours” ein neues Produkt-/ Pigment-Angebot. Im Original-Pressetext steht:

“Durch die Reflektion von Infrarot-Strahlen wird die Aufheizung von Oberflächen deutlich minimiert. Verformungen, Rissbildungen und Folgezerstörungen werden durch zu hohe solare Aufheizungen sonnenbestrahlter Bauteiloberflächen wirksam verhindert.”

Ist das nicht falsch! Zu hohe solare Aufheizung fördert doch eher Verformungen, Rissbildungen und Folgezerstörungen. Nach den gültigen technischen Regeln waren Hellbezugswerte unter 20 auf Wärmedämm-Verbundsystemen gar nicht zulässig. Müßte der Satz deshalb nicht lauten:

“Verformungen, Rissbildungen und Folgezerstörungen durch zu hohe solare Aufheizungen sonnenbestrahlter Bauteiloberflächen werden (durch Cool Colours) wirksam verhindert.”

(mehr zum eigentlichen Thema Cool Colours im Baulinks-Beitrag: “Cool Colours für dunkle (WDVS-)Fassaden bis hin zu Schwarz” vom 13.5.2010)

Kategorien:Bautechnik
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