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Archiv für die Kategorie ‘Baurecht’

Berliner Humboldtforum mit Schlossfassade vorläufig abgesagt – was nun?

Die Idee der Neuerrichtung des Berliner Stadtschlosses hat für die Entwicklung einer Berliner Debattenkultur wichtige Impulse gegeben. Was die Stadt und das Land mit der Errichtung der Schlossarchitektur von Franco Stella handfest gewinnen würden, das wurde im Laufe der Jahre immer unklarer. Mit dem Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble, den Baubeginn in die nächste Legislaturperiode zu verschieben, wurde nun die Notbremse gezogen. Die Finanzkrise wurde zum letzten harten Argument gegen den 552 Millionen Euro teuren Prestigebau, dessen Betrieb weitere Millionen verschlingen würde, und das verschobene Schloss so zum neuen Symbol staatlicher Sparpolitik. Im Interview mit dem Kunstmagazin art äußerten sich die Schlossplatz-Akteure darüber, wie sie der neuen Situation begegnen.

  • Für Peter Traichel, Geschäftsführer der Baukammer Berlin, hat die Regierung vor allem ihr Wort gebrochen und das derzeit größte Antikonjunkturprogramm für die Bauwirtschaft verabschiedet: “Von Einsparmaßnahmen kann schon wegen der drohenden Schadensersatzforderungen nicht die Rede sein. Der unverantwortliche Beschluss der Bundesregierung, auf ein Symbol von überragender nationaler und internationaler Bedeutung zu verzichten, steht auch für den Stopp öffentlicher Investitionsvorhaben im Bauwesen.”
  • Zuversichtlichere Töne von Manfred Rettig, Vorstand Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum: “Politisch war dieses Bauprojekt mit der Fertigstellung 2014 ursprünglich völlig unrealistisch eingetaktet. Wir bekommen jetzt die Ruhe und Solidarität in die Planungsphase, die man für ein solches Großprojekt braucht. Trotzdem muss im Zusammenhang mit dem Bau der U-Bahnlinie 5 die Zeit im Auge behalten werden.”
  • Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, äußerte art gegenüber, dass ein Problem des Vorhabens in der Außenwahrnehmung liege: “Noch immer wird das Humboldtforum vor allem als Bauprojekt, und nicht als das derzeit bedeutendste kulturpolitische Projekt des Landes gesehen.” Die Aussicht des Baubeginns 2014 trage auch mit sich, dass Investitionen an den falschen Orten geleistet werden müssen. Zum Bauerhalt des maroden Dahlemer Museums beispielsweise, welches seit Ende der neunziger Jahre den Umzug in das Humboldtforum plant. “Die Grundsteinlegung muss auf 2013 vorgezogen werden, das wäre jetzt ein ganz wichtiges Zeichen.”

Zoll-Dauerkontrollen auf Großbaustellen möglich

Die Bundesregierung will nach Abschluss und Auswertung eines Pilotprojekts prüfen, ob der Zoll auf Großbaustellen dauerhaft präsent sein soll, um stärker gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (17/2311) auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2038) heißt, sind Bedienstete der ”Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ derzeit täglich im Schichtbetrieb auf der Baustelle des Kohlekraftwerks Neurath tätig. Nach dem Abschluss des Projekts werde darüber entschieden, ob auch andere Baustellen für eine Dauerpräsenz geeignet seien. Die Alternative einer dauerhaft hohen Prüfintensität ohne dauerhafte Präsenz werde derzeit auf der Baustelle des Flughafens Berlin-Brandenburg International ausprobiert.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden 2009 wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Bereich des Baugewerbes 7.543 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 13.036 wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Es seien Geldbußen in Höhe von 34,9 Millionen Euro festgesetzt worden.

siehe auch:

Kategorien:Baurecht, Politik, Test

Bundesrat kritisiert Energieeffizienz-Gesetzentwurf

Der Bundesrat bezweifelt, dass die von der EU geforderten Energieeinsparungen mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (17/1719) erreicht werden könnten. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/2280) vorgelegten Stellungnahme kritisiert die Länderkammer vor allem, dass die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Möglichkeiten wie die Einrichtung eines Effizienzfonds und die Schaffung steuerlicher Anreize in dem Gesetzentwurf nicht zu finden seien. Damit blieben Möglichkeiten zur Verringerung des Endenergieverbrauchs ungenutzt. Diese Möglichkeiten sollten zeitnah geschaffen werden.

Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung mehrere konkrete Änderungswünsche des Bundesrates zurück. Zur grundsätzlichen Kritik der Länder an dem Gesetzentwurf schreibt die Bundesregierung, über weitere Energieeffizienzmaßnahmen werde im Zusammenhang mit dem Energiekonzept sowie der Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms entschieden.

Kürzung der Solarförderung im Bundesrat – Haus & Grund fordert Zustimmung

Haus & Grund begrüßt die von Union und FDP im Bundestag kürzlich verabschiedete Kürzung der Solarförderung. Der Verband fordert die Länder auf, der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am kommenden Freitag (4. Juni 2010) im Bundesrat zuzustimmen. Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland, bezeichnete die Kürzung der Förderung neuer Anlagen als wichtigen Betrag, um weiter steigenden Wohnnebenkosten entgegenzuwirken. Er ergänzte, dass die geplante Kürzung nur ein erster Schritt sein könne. Die Regierung solle einen Stufenplan vorlegen, in dem für die kommenden Jahre eine weitere Rückführung dieser Subvention festgeschrieben werde.

Die Subventionen für Solarstrom bringen alle Stromverbraucher über höhere Strompreise auf. Im vergangenen Jahr zahlten sie deshalb knapp 10 Milliarden Euro mehr für ihren Strom. Nach der von den Regierungsfraktionen im Bundestag verabschiedeten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhielten Betreiber für ab Juli 2010 installierte Photovoltaikanlagen geringere Vergütungen. Entscheidend für die Vergütungshöhe ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage. Für Eigentümer, deren Anlagen noch vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen werden, ändert sich nichts.

siehe auch Baulinks-Beiträge:

Kategorien:Baurecht, Nachhaltigkeit

Bundesgerichtshof zur Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fertighausanbieters

Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilien-Fertighaus-Anbieters in Verträgen mit privaten Bauherren für wirksam erklärt, nach der der Bauherr verpflichtet ist, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen.

Die Klage eines Verbraucherschutzvereins gegen den Fertighausanbieter auf Unterlassung der Verwendung dieser Klausel hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts zurückgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel bei einer umfassenden Würdigung der Interessen beider Parteien den Bauherrn nicht unangemessen benachteiligt, § 307 BGB. Zwar werde der Bauherr mit den Kosten der Bürgschaft in Form der Avalprovision des Kreditinstituts belastet. Das sei aber durch ein zumindest gleichwertiges Interesse des Fertighausanbieters auf Absicherung seiner Forderung gerechtfertigt. Dieses ergebe sich aus dessen Vorleistungspflicht in Verbindung mit der Tatsache, dass es keine gesetzlichen Regelungen gebe, die sein Sicherungsbedürfnis ausreichend erfüllten. Die Kostenbelastung für den Bauherrn falle im Rahmen der üblichen Finanzierungskosten nicht entscheidend ins Gewicht. Die abzusichernden Risiken seien dagegen für den Fertighausanbieter nicht unwesentlich.

Eine unangemessene Benachteiligung sei auch nicht gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB indiziert. Die Verpflichtung zur Vorlage einer Bürgschaft zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenen Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn weiche nicht von der gesetzlichen Regelung des § 648 a BGB ab. Diese Vorschrift betreffe ausschließlich ein Sicherheitsverlangen des Unternehmers nach Vertragsschluss; aus ihr könne man nichts für die Zulässigkeit einer Sicherheitenvereinbarung bei Vertragsschluss entnehmen.

  • Urteil vom 27. Mai 2010 – VII ZR 165/09
  • LG Hannover – Urteil vom 10. Februar 2009 – 18 O 229/08
  • OLG Celle – Urteil vom 19. August 2009 – 13 U 48/09
Kategorien:Baurecht
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